Senioren

AMBULANTE PFLEGE

Ambulante PflegeDas Ziel der ambulanten Pflege ist es, Senioren den Verbleib im gewohnten Umfeld zu ermöglichen. Dabei ist es uns wichtig, in diese Betreuung die Angehörigen durch individuelle Hilfe und gezielte Beratung mit einzubeziehen. Durch menschliche Fürsorge und fachlich qualifizierte Pflege soll der Alltag spürbar erleichtert werden. So werden pflegebedürftige ältere Menschen von qualifiziertem Personal (Altenpflegerinnen und Krankenschwestern) versorgt. Es werden Leistungen der Behandlungspflege (SGB V), der pflegerische Leistungen aus dem Katalog des SGB XI sowie private pflegerische Leitungen erbracht. Die Abrechnung erfolgt, je nach Leistung, mit der Kranken- oder Pflegekasse oder werden privat liquidiert. Über die Finanzierungsmöglichkeiten erhält der Kunde eine ausführliche Beratung.

Grundpfege nach SGB XI (Pflegeversicherung):

  • Im Bereich der Körperpflege: Waschen, Duschen, Baden, Zahnpflege, Nagelpflege, Kämmen, Rasieren und Hilfe bei der Blasen- und Darmentleerung
  • Im Bereich der Ernährung: Hilfe bei der Nahrungsaufnahme, Hilfe beim Essen und Trinken, mundgerechtes Herrichten der Nahrung, Gabe von Sondennahrung.
  • Im Bereich der Mobilität: Hilfe beim Aufstehen und Zubettgehen, An- und Auskleiden.
  • Gehen, Stehen, Treppensteigen u.s.w..
  • Im Bereich der hauswirtschaftlichen Versorgung: Einkaufen, Reinigung des unmittelbaren Lebensbereiches im Zusammenhang mit der pflegerischen Versorgung.

Behandlungspflege nach ärztlicher Verordnung (Krankenversicherung):

Verbandswechsel, Katheterversorgung, Injektionen, Medikamentenabgabe, Dekubitusversorgung, Anlegen der Kompressionsstrümpfe bzw. Verbände, Einreiben mit ärztlich verordneten Salben, Blutdruck- und Blutzuckermessung.

Pflegeleistungen, die nur privat abgerechnet werden können:

Soziale Betreuung für Leistungen, die nicht im Rahmen der SGV V oder XI abgerechnet werden können, Kontrollanrufe in Abwesenheit und zur Sicherheit der pflegenden Angehörigen, Tag- und Nachtwache, Geh- und Bewegungsübungen, Wickel und Auflagen, medizinische Fuß- und Armbäder, Anwesenheit bei Einstufung in die Pflegeversicherung.

 

Beratung
Montag - Freitag, 9 - 14 Uhr

 

Die Gebühren werden nach der Gebührenordnung der Kranken- und Pflegekassen abgerechnet.

Download Gebührenkatalog

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Monika Huber-Tiefnig Angela Winkler Leitung: Monika Huber-Tiefnig, Angela Winkler
Tel: (089) 84 06 03 93
E-Mail: pflege@sozialdienst-germering.de
Monika Huber-Tiefnig Angela Winkler