
Neben den Leistungen der Kranken- und Altenpflege sind oft auch Hilfen im Haushalt, insbesondere bei allein lebenden Menschen erforderlich. Hauswirtschaftliche Versorgung umfasst Hilfeleistungen bei regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens wie Einkaufen, Hilfe bei der Essenszubereitung, Reinigung der Wohnung, Waschen der Wäsche und Kleidung oder Fensterputzen.
Dabei ist zu beachten, dass nur die Versorgung über SGB XI (Lesitungen der Pflegeversicherung) diese Dienstleistung vorsieht und auch nur in begrenztem Umfang.
Der Sozialdienst bietet diese Leistungen außerdem den Partnern des Betreuten Wohnens zu Hause (Simba) und seinen Mitgliedern an.
Die Gebühren werden nach der Gebührenordnung der Kranken- und Pflegekassen abgerechnet.
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Leitung:
Angela Winkler Büro des Sozialdienstes, Tel: (089) 84 48 45 |
| Angela Winkler |